Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Der An- und Verkauf bzw. jegliche anderweitige Veräußerung als auch der Besitz, die Verwaltung, die Verwertung, das Bebauen durch Dritte, das Vermieten/Verpachten und jede andere Nutzung von Immobilien und Grundstücken. Außerdem ist die Gesellschaft zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf insbesondere im In- und Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten, andere Unternehmen erwerben, pachten oder sich an anderen Unternehmen beteiligen, sofern es sich dabei um Kapitalgesellschaften handelt.