Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertritt jeder von ihnen die Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren persönlich haftenden Gesellschafter oder gemeinsam mit einem Prokuristen.
Die Gesellschaft wird durch den persönlich haftenden Gesellschafter, Herrn Joachim Köhler, allein vertreten, auch bei Vorhandensein von mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.