| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten jeweils zwei von ihnen gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter - mit der Befugnis auch für die jeweiligen Geschäftsführer - ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |