| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser einzeln. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so vertreten jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam. Die persönlich haftenden Gesellschafter und auch ihre jeweiligen Geschäftsführer sind stets für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |