| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis für die persönlich haftende Gesellschafterin im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |