Jede persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und - soweit vorhanden - ihre jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist darüber hinaus befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.