| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Für jeden Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |