| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft jeweils stets einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter und - soweit Geschäftsführer vorhanden sind - auch ihre Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |