| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt dieser allein. Sind mehrere persönlich haftenden Gesellschafter bestellt, vertreten diese gemeinschaftlich. Der/die persönlich haftende/n Gesellschafter selbst - und ihre Geschäftsführer - sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |