| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein, sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so vertreten diese gemeinschaftlich. Der/die persönlich haftende/n Gesellschafter - und ihre Geschäftsführer - sind für Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen berechtigt. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so ist dieser berechtigt mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |