| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Der alleinige persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so vertreten sie gemeinschaftlich. |