Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.Die persönlich haftenden Gesellschafter und ihre Geschäftsführer sind bei allen Rechtshandlungen, welche die persönlich haftenden Gesellschafter mit oder gegenüber der Gesellschaft bzw. ihren Gesellschaftern vornehmen, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)