| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Komplementär-GmbH. Ist nur eine Komplementär-GmbH bestellt, so vertritt diese allein. Sind mehrere Komplementär-GmbH bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei gemeinsam vertreten. Die Gesellschafter können einer oder mehreren Komplementär-GmbH Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis erteilen, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |