| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind bei allen Rechtshandlungen, welche sie mit oder gegenüber der Gesellschaft vornehmen, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |