| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Jeder Geschäftsführer eines persönlich haftenden Gesellschafters ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter des persönlich haftenden Gesellschafters Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |