| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung ist jeder persönlich haftende Gesellschafter einzeln berechtigt. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind berechtigt , im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtgeschäfte vorzunehmen. Die gesetzlichen Vertreter der persönlich haftende Gesellschafter sind berechtigt, im Namen der Gesellschaft als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |