| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft jeweils stets einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafterinnen und - soweit vorhanden - ihre jeweiligen Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |