Ist nur eine Komplementärin vorhanden, vertritt diese die Gesellschaft allein. Sind mehrere Komplementäre vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei Komplementäre gemeinsam vertreten.
Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)