| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind für Geschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft befugt, im Namen der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |