| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer ist für Gechäfte zwischen der Gesellschaft und der jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafterin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |