| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafer vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft auf der einen Seite und der Komplementär-GmbH oder ihrem Geschäftsführer auf der anderen Seite handelt. |