| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Bei Verbleiben nur eines persönlich haftenden Gesellschafters vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sofern mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind, vertreten diese gemeinsam. mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen |