| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftender Gesellschafter vorhanden bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftender Gesellschafter oder durch einen persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |