| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Organe der persönlich haftenden Gesellschafter sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafter Rechtsgeschäfte abzuschließen. |