Sie ist für Rechtsgeschäfte zwischen ihr und der Kuhlmann Grundstücksverwaltung Nadorster Straße GmbH & Co. KG, die Geschäftsführer der vorgenannten GmbH sind für Rechtsgeschäfte zwischen ihnen und der vorgenannten GmbH sowie für Rechtsgeschäfte zwischen ihnen und der Kuhlmann Grundstücksverwaltung Nadorster Straße GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.