| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter und dessen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, soweit es Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft betrifft. |