| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer, soweit es sich um die Vornahme von Rechtsgeschäften zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft handelt-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |