Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (059)
Code: mit der Befugnis - auch für jeden organschaftlichen Vertreter -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen (038)