Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam.
- einzelvertretungsberechtigt; - mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen; - die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaft sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschaft Rechtsgeschäfte abzuschließen.