| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweiliger Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit den persönlich haftenden Gesellschaftern diese mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. |