| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat nur eine einzige persönlich haftende Gesellschafterin, die die Gesellschaft allein vertritt. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |