Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei von ihnen gemeinsam oder durch einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Einzelvertretungsbefugnis und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.