| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |