Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, sso vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.