Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.