vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter als auch zwischen deren Organen und der Kommanditgesellschaft -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.