vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Diese Befugnis gilt jedoch nur für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie deren Organen.