| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dies betrifft jedoch nur Rechtsgeschäfte zwischen der KG und dem persönlich haftenden Gesellschafter. |