HRA 202045 AG Braunschweig · aktuell
Strukturierte Informationen
KreisWirtschaftsBetriebe Goslar - Eigenbetrieb des Landkreises Goslar
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Handelsregister (015)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Amtsgericht Braunschweig (P1103)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Handelsregister (Einzelkaufleute, Personengesellschaften) (AG) (HRA)
Laufende Nummer
202045
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Notar(in) (208)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Betriebsleiter(in) (266)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Betriebsleiter(in) (266)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 01.01.2015 mit Änderung vom 05.05.2015
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Fall 1
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Fall 2
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Der Kreistag des Landkreises Goslar hat am 09.12.2019 die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Fall 3
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Der Kreistag des Landkreises Goslar hat am 06.12.2021 die Änderung der Betriebssatzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Fall 4
Abrufuhrzeit
11:44:37
Abrufdatum
2024-05-20
Letzte Eintragung
2022-07-15
Anzahl Eintragungen
4
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2021-12-06
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2015-01-01
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
KreisWirtschaftsBetriebe Goslar - Eigenbetrieb des Landkreises Goslar
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: Juristische Person des privaten Rechts (JPpR)
Sitz › Ort
Goslar
Anschrift
AnschriftstypCode: Dienst-/Geschäftsanschrift (003)
Strasse
Bornhardtstraße
Hausnummer
13
Postleitzahl
38644
Ort
Goslar
Staat › … › StaatCode: Deutschland (DE)
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Betriebsleiter vertritt den Betrieb in dem ihm durch die Satzung zugewiesenen Geschäftsbereich allein. Im übrigen vertritt der Landrat den Eigenbetrieb.
Gegenstand
Das Einsammeln, Befördern, Behandeln, Zwischenlagern, Umladen, Verwerten und Abladen von Abfällen, das Befördern und Behandeln von Deponiesickerwasser sowie das Sammeln, Befördern und Behandeln von Fäkalschlammen aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Klein- und Gruppenkläranlagen sowie abflusslose Sammelgruben nach § 97 Abs. 2 Nds. Wassergesetz in der geltenden Fassung). Der Eigenbetrieb darf im Rahmen des § 136 NkomVG und der jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften weitere Aufgaben im Abfallwirtschaftsbereich übernehmen. Der Eigenbetrieb nimmt die Aufgaben und Befugnisse des Landkreises Goslar als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 6 Abs. 1 Nds. Abfallgesetz (NAbfG) vom 14.07.03 (Nds. GVBl. S 273) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 17 und 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) in der jeweils geltenden Fassung in vollem Umfang wahr. Der Eigenbetrieb übernimmt für den Landkreis Goslar die Aufgaben des Rettungsdienstes nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsiches Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) vom 02.12.2007 (Nds. GVBl. S. 473) in der jeweils geltenden Fassung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben errichtet und unterhält der Eigenbetrieb Einrichtungen gemäß § 4 Abs. 4 NRettDG, soweit er dazu befugt ist. Der Eigenbetrieb kann auch andere Aufgaben und weitere Dienstleistungen für den Landkreis Goslar und die kreisangehörigen Kommunen übernehmen bzw. erbringen. Der Eigenbetrieb kann sich zur Erfüllung seine Aufgaben anderer Einrichtungen oder Unternehmen bedienen.