Ist nur eine persönlich haftende Gesellschafterin bestellt, vertritt sie allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, vertreten sie gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.