Ist nur eine persönlich haftende Gesellschafterin vorhanden, vertritt sie allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so vertreten sie gemeinsam.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.