Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Stiftung allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
a) Die Verpachtung der durch Stiftungsgeschäft übertragenen Vermögensgegenstände einschließlich aller Markenrechte des Verpachtungsunternehmens Seilflechter Tauwerk Hans u. Wolfgang Halle, ehemaliger Inhaber Wolfgang Halle, fortzusetzen und dadurch die Seilflechter-Tauwerk GmbH in dem Geschäftszweck zu unterstützen. b) Die finanzielle Unterstützung des Stifters, seiner Ehefrau und der Abkömmlinge des Stifters, und zwar in der in § 5 der Satzung festgelegten Reihenfolge. c) Die Unterhaltung und Pflege der Familiengrabstätten in angemessenem Umfang.