Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt einzeln. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, die Organe nur insoweit, als diese gleichzeitig innerhalb der Hahnenklee Verwaltungs-GmbH befugt sind, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.