Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter oder ein persönlich haftender Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist berechtigt, Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter abzuschließen.