Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen persönlich haftenden Gesellschaftern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Einzelenen persönlich haftenden Gesellschaftern kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.