| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer von Komplementärinnen ist befugt, bei Rechtsgeschäften zwischen den Komplementärinnen und gleichzeitig dieser Gesellschaft im Namen dieser Gesellschaft und im Namen der Komplementärinnen Rechtsgeschäfte abzuschließen. |