| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter zu vertreten (§ 181 BGB). |