| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft jeweils stets einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafterinnen und - soweit Geschäftsführer vorhanden sind - auch ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |