| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die jeweiligen Organe der persönlich haftenden Gesellschafterin sind befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin vorzunehmen. |