In den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die der Entscheidung der Betriebsleiterin/ des Betriebsleiters unterliegen, zeichnet der Betriebsleiter. Sie/Er trägt die Bezeichnung Kurdirektorin/Kurdirektor.
Gegenstand
Errichtung und der Betrieb von Tourismuseinrichtungen sowie die Förderung des Tourismus